Nicht nur von Freifunkern und Netzaktivisten, sondern auch aus der Rechtswissenschaft kommt harsche Kritik am neuen Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung der Bundesregierung. Dieser, so hört man, soll noch vor der CeBit im Eilverfahren – das heißt ohne die notwendige Diskussion und Sorgfalt – durchgepeitscht werden.
Wie wir kritisiert Jura-Professor Thomas Hoeren unter anderem, dass private Anschlussbetreiber vom geplanten Gesetz ausdrücklich schlechter gestellt werden als kommerzielle Anbieter,
weil das “Providerprivileg”, also die Nichthaftung von Zugangsanbietern, die auch für private Zugangsanbieter schon jetzt im Gesetz steht, ausgerechnet in dem Moment, in dem auch die Gerichte sie langsam entdecken, nun an die Einschränkung gebunden wird, dass die Namen der Nutzer bekannt sein müssen. Damit ist der Gesetzentwurf ein klarer Rückschritt gegenüber dem Status Quo.
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