Jura-Prof. Hoeren zum WLAN-Gesetzentwurf: “Eine Unverschämtheit”

Nicht nur von Freifunkern und Netzaktivisten, sondern auch aus der Rechtswissenschaft kommt harsche Kritik am neuen Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung der Bundesregierung. Dieser, so hört man, soll noch vor der CeBit im Eilverfahren – das heißt ohne die notwendige Diskussion und Sorgfalt – durchgepeitscht werden.

Wie wir kritisiert Jura-Professor Thomas Hoeren unter anderem, dass private Anschlussbetreiber vom geplanten Gesetz ausdrücklich schlechter gestellt werden als kommerzielle Anbieter,
weil das “Providerprivileg”, also die Nichthaftung von Zugangsanbietern, die auch für private Zugangsanbieter schon jetzt im Gesetz steht, ausgerechnet in dem Moment, in dem auch die Gerichte sie langsam entdecken, nun an die Einschränkung gebunden wird, dass die Namen der Nutzer bekannt sein müssen. Damit ist der Gesetzentwurf ein klarer Rückschritt gegenüber dem Status Quo.

Sein Resümee, dem wir uns in Inhalt und Wortwahl voll anschließen:
“Und jetzt behauptet der Entwurfsverfasser, er tue etwas für den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze, und tut genau das Gegenteil. An der Rechtsprechung vorbei, gegen europarechtliche Vorgaben, in einer Terminologie, die mit Jura nichts mehr zu tun hat. Und setzt übrigens noch eins drauf, in dem er die ebenfalls europarechtswidrige Rechtsprechung des OLG Hamburg zu “besonders gefahrgeneigten” (!) Internetdiensten in den Entwurf aufnimmt.”

Zur Einordnung:

Für Freifunker würde sich durch den Gesetzesentwurf zunächst nichts ändern, da sie durch die VPN-Tunnel von der Störerhaftung (und nur darum geht es) ohnehin geschützt sind.

Durch die klare Verschlimmbesserung der Rechtslage behindert er aber ganz entscheidend die Möglichkeit für Freifunker, den Traffic ihrer Nutzer ohne VPN direkt ins Internet zu leiten, die aufgrund der bisherigen Rechtsprechung in greifbare Nähe zu rücken schien (was Freifunk deutlich leistungsfähiger machen würde). Nebenbei würde eine Öffnung privater WLANs durch das steigende Haftungsrisiko abgewürgt.

One thought on “Jura-Prof. Hoeren zum WLAN-Gesetzentwurf: “Eine Unverschämtheit””

  1. Bei Alle dem ziehen Lobyisten u Interessensvertreter von Musik u Flmindutrie u Neztbetreiberkonzerne in Hntergrund die Strippen gegen Freihen W Lan Zugänge . U es musss überlegt werden wie mann dehnem durch ihn die Netznutzer das Leben zur Hölle machen kann wegen u die Pitole an die Brust setzen..

    Weiteres zu lesen unter Adressen:

    https://vivaldi.net/blogs/entry/stoererhaftung-wesendlicher-denkfehler-der-lobyisten

    https://vivaldi.net/en-US/easysocial-dashboard/stream/item/198003
    https://vivaldi.net/de/community/Profil/7603/6

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