Pustekuchen!
Eigentlich ist es ja sonnenklar: Freifunk ist eine zivilgesellschaftliche Initiative, die der Allgemeinheit zugutekommt – also müssten Freifunk-Vereine doch gemeinnützig sein. Damit könnten dann Spenden an Freifunk-Vereine von der Steuer abgesetzt werden, und entsprechend könnten die Vereine mit höheren Spenden rechnen.
Doch leider stimmt das in der Rechtswirklichkeit bisher nicht. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung des Bundes (AEAO) schreibt vor:
“Internetvereine können wegen Förderung der Volksbildung als gemeinnützig anerkannt werden, sofern ihr Zweck nicht der Förderung der (privat betriebenen) Datenkommunikation durch Zurverfügungstellung von Zugängen zu Kommunikationsnetzwerken sowie durch den Aufbau, die Förderung und den Unterhalt entsprechender Netze zur privaten und geschäftlichen Nutzung durch die Mitglieder oder andere Personen dient.”
Doch Rettung naht!
Darüber kam unter Freifunkern im ganzen Land Unmut auf, den wir auch in die Politik getragen haben. Und dort bewegt sich etwas: die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben einen Gesetzantrag in den Bundesrat eingebracht (der WDR berichtete vorab). Die Abgabenordnung soll so geändert werden, dass explizit Gemeinnützigkeit festgeschrieben wird für
“die Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze). Als Gegenleistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Erlaubnis zur Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke.“
Auch die Niedersächsische rot-grüne Regierungskoalition möchte diesen Antrag unterstützen (Pressemitteilung der Göttinger Landtagsabgeordneten Gabriele Andretta, das Göttinger Tageblatt berichtet kurz).
Wie wir dazu stehen
Wie man sich denken kann, unterstützen wir die Gesetzesinitiative vorbehaltlos. Da offensichtlich ist, dass Freifunk im besten Wortsinne gemeinnützig ist, hoffen wir auf eine Unterstützung durch alle demokratischen Parteien. Wir bedanken uns bei den beteiligten Personen und Parteien für die Unterstützung.
Wir freuen uns auch besonders, dass der Gesetzantrag dadurch datenschutzfreundlich ist, dass er ausdrücklich eine Gemeinnützigkeit für Netze mit gewerblicher Datennutzung verbietet.