Die einzige Göttinger Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Johanna Feuerhake hat sich auf ihrer Homepage über Freifunk und die rechtlichen Aspekte detailliert geäußert.
Dabei kommt sie zu dem Schluß: “Für den einzelnen Freifunkrouterbetreiber sind allerdings Abmahnungen faktisch ausgeschlossen, da der einzelne Freifunkrouter technisch nicht identifizierbar ist.” Wir freuen uns, dass sie unsere Einschätzung aus qualifizierter Perspektive teilt und bedanken uns für die Ausführungen.






