Heute wurde im Bundestag die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. 404 Abgeordnete stimmten dafür. Die Gegenargumente sind altbekannt: Die Unschuldsvermutung wird aufgehoben und alle Menschen werden unter Generalverdacht gestellt, die gespeicherten Daten lassen sich missbrauchen, die Kontrolle der Zugriffe funktioniert offensichtlich nicht, der Schutz von Berufsgeheimnisträgern ist nicht gesichert.
Auch dass es ja “nur” um Verbindungsdaten ginge, beruhigt nicht, wie zahlreiche Beispiele zeigen. Außerdem berichtete die SZ gestern, dass es im Fall von SMS offenbar technisch unmöglich sei, die Inhalte von den Metadaten zu trennen – sie würden also einfach mitgespeichert.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der neu eingeführte Straftatbestand der Datenhehlerei, der keinerlei inhaltliche Verbindung zum übrigen Gesetz hat, aber Whistleblower, Journalisten und Sachverständige bedroht.
Welche konkreten Auswirkungen das neue Gesetz auf die Freifunk-Initiativen haben wird, ist zumindest uns derzeit noch unklar. Die Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt aber mit unseren Vorstellungen einer freien Gesellschaft und eines freien Netzes unvereinbar. Der Verein Digitalcourage e.V. bereitet derzeit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Verfassungsbeschwerde kann durch eine Unterschrift oder Spende unterstützt werden.
Update: Mehrere Mobilfunk-Unternehmen widersprechen dem Bericht der SZ.